Vertragsentwurf für eine 24/x-Beziehung

Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen:

Herrschaft: Lady Adora & Sir Dodger

Anrede: Lady oder Gebieterin, Lord/Sir/Gebieter, wir werden gesiezt.

Untergebene: Dienerin / Stubenmädchen / Leibdienerin

Anrede: Ausgesuchter Name, es wird von der Herrschaft geduzt. Jedoch hat die Dienerin grundsätzlich auf alle Anreden zu reagieren.

Pflichten der Dienerin

  • Respekt vor der Herrschaft
  • Treue zur Herrschaft
  • Verschwiegenheit, keine Schwatzhaftigkeit
  • Mäßigkeit ohne Müßiggang
  • Enthaltsamkeit / Keuschheit in Abwesenheit der Herrschaft
  • Freundliches Betragen
  • Dankbarkeit gegenüber den Wohltaten der Herrschaft
  • Höflichkeit und Dienstbeflissenheit gegenüber den Gästen des Hauses
  • Ehrlichkeit gegenüber der Herrschaft
  • Vertrauen erdienen durch Pflichtreue
  • Aufmerksamkeit und Wachsamkeit
  • Genauigkeit und Pünktlichkeit im Dienst
  • Die Dienerin hat in Zeiten der Ruhe in der Nähe der Herrshaft zu Knien (Slavepositionen), auf Wunsch auch als Fußableger, o.ä. zu dienen.
  • Die Befehle der Herrschaft und ihre Verweise muß das Gesinde mit Ehrerbietung und Bescheidenheit annehmen.

Aufgaben

  • Der Herrschaft zu Diensten sein
  • Die Leibdienerin begleitet die Herrschafft durch den Tag
  • Wecken der Herrschaft (zum Beispiel mit einem Kaffee)
  • Anlegen der Kleidung
  • Frühstück servieren
  • Badezimmer vorbereiten (*)
  • Bei der Zubereitung der Mahlzeiten behilflich sein und servieren
  • Kaffee servieren, Salon und Soirées vorbereiten
  • Schlafgemach herrichten, Kleidung ordnen
  • Gäste des Hauses bedienen
  • Sexuelle Gefälligkeiten der Herrschaft erfüllen
  • Allen häuslichen Einrichtungen und Anordungen der Herrschaft muß sich die Dienerin unterwerfen.

Kleiderordnung

  • Keine Unterwäsche
  • Halterlose Strümpfe, Strapse, Ouvert Strumpfhose
  • Rock oder Kleid; kurz oder Lang mit Schlitz
  • Oberteil mit Auschnitt, Knöpfe oder Reissverschluß
  • Auf Wunsch der Herrschaft Analplug und/oder remote Toys
  • Halsband oder ähnliches, Hand- und / oder Fußfesseln
  • Die Dienerin hat jederzeit im Intimbereich rasiert zu sein.

Zusätzliches

  • Die Dienerin steht uns ab dem Betreten der Wohnung zur Verfügung.
  • Sie hat die Kleiderordnung schon vorher zu beachten.
  • Die erste Begrüßung im privaten Rahmen hat in Sklavinnenposition zu geschehen und mit den Worten: “Meine geliebte Herrschaft, ich (Name) stehe Ihnen ab sofort zur Verfügung!”
    Hiermit wird deutlich gemacht, dass sie für ihre Aufgaben und Pflichten bereit ist und definiert ihren Stand gegenüber uns.
  • Ausserhalb der Wohnung im Beisein der Herrschaft hat die Dienerin ihre Stellung zu wahren und der Herrschaft zu Diensten zu sein.
  • Die Dienerin hat beim Betreten des Zimmers und bei Anwesenheit der Herrschaft zu Knicksen.
  • Die Dienerin hat der Herrschaft nicht ohne Aufforderung in die Augen zu schauen.
  • Die Dienerin ist einzig und allein ihrer Herrschaft unterstellt und nicht jeder anderen dominanten Person.
    Ihr ist damit explizit erlaubt, sich gegen jedwedes ungebührliches Verhalten zu wehren.
    Als Ausnahme gilt, die Herrschaft das Dienen genehmtigt dies ausdrücklich ausserhaushaltlichen Personen.
  • Die Dienerin schläft auf dem Boden (eine Matraze wird ihr zur Verfügung gestellt) im Zimmer der Herrschaft.
  • Bei ausserordentlich gutem Betragen ist es ihr erlaubt mit im Bett zu schlafen.
  • Bei schlechtem Betragen im Käfig (sofern vorhanden), oder gefesselt auf dem Boden.

Der Herrschaft ist es jederzeit erlaubt nach eigenem Ermessen die Dienerin zu züchtigen für die Erziehung zum Besseren.

Reizt die Dienerin die Herrschaft durch ungebührliches Betragen zum Zorn, wird sie von der Herrschaft mit Scheltworten oder Tätlichkeiten behandelt. Außer dem Falle, wo das Leben oder die Gesundheit der Dienerin durch Mißhandlungen der Herrschaft in gegenwärtige und unvermeindliche Gefahr gerät, darf sie sich der Herrschaft nicht tätig widersetzen.

Jedoch sind Grenzen und Tabus der Dienerin von der Herrschaft jederzeit einzuhalten.

Folgende Tabus sind einzuhalten

  • gesetzwidriges und moralisches (Kinder/Tiere/…)
  • persönliche Tabus (KV, …)

Bei Distanzbeziehung

  • Tägliches Bild. Die Herrschaft gibt kurzfristig vor, was auf dem Bild zu sehen sein sollte um die Aktualität zu gewährleisten.
  • Die Herrschaft erteilt nach eigenem Ermessen Aufgaben, die die Dienerin per Video oder Bild erfüllen muß
  • Kleiderordnung muß weiterhin gewährleistet sein, dies wird per Foto oder Video auf Wunsch vorgezeigt
  • Die Dienerin übt täglich die Sklavinnenpositionen, auf Wunsch auch per Videoübtragungen oder Videoaufnahme
  • Die Dienerin ist sportlich tätig und macht Dehnübungen um der Herrschaft gefällig zu sein
  • Die Dienerin hat ein Tagebuch zu führen und auf Wunsch der Herrschaft vorzulegen
  • die App Gehorsam (Obedience) wird von allen Parteien installiert und genutzt

(*) Beim Duschen / Baden hat die Dienerin der Herrschaft mit Handtuch bereit zu stehen, sobald diese mit dem Baden / Duschen fertig ist.
Die Dienerin hat die Aufgabe die Herrschaft abzutrocken und beim Ankleiden / fertig machen (u.a. Haare bürsten) zu helfen.
Auf Wunsch der Herrschaft hat die Dienerin die Herrschaft einzuseifen, zu rasieren oder in ähnlicher Weise zur Verfügung zu stehen.

Der Vertrag ist nicht rechtlich bindend, sondern hat einen ideellen Wert.

Die Parteien halten sich freiwillig an die im Vertrag festgehaltenen Punkte.